Zulagen bei der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist in Deutschland durch die staatliche Förderung, insbesondere die Riester Zulagen, weit verbreitet.

Riester-Rente: Zulagen der Riesterrente

Die Riesterrente wird durch Grundzulagen und Kinderzulagen durch den Staat gefördert. Die staatlichen Zulagen und eventuellen Steuervorteile sind an verschiedene Bedingungen des Staates gebunden. Beispielsweise müssen Sie einen Teil Ihres Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro und die Kinderzulage 185 Euro oder sogar 300 Euro, falls Kinder von Ihnen nach dem 1.1.2008 geboren wurden. Um diese Zulagen voll zu erhalten, müssten Sie 4% Ihres Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Maximal 2100 Euro. Verheiratete können die zweifache Grundzulage (154 Euro) erhalten, die dann zu gleichen Teilen auf zwei Riester-Verträge aufgeteilt werden müssen. Sowohl die Grundzulagen, als auch die Kinderzulagen, werden dem Riestervertrag direkt gutgeschrieben. Wenn Sie Ihren Riestervertrag mit 2100 Euro besparen und beispielsweise 454 Euro Zulagen erhalten (Grundzulage für den Riestervertrag in Höhe von 154 Euro und beispielsweise plus 300 Euro Kinderzulage für ein ab 2008 geborenes Kind); brauchen Sie nur 1646 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Sparleistung von 2100 Euro voll zu machen.

Riester-Rente und der Sonderausgabenabzug

Bis maximal 2100 Euro kann pro Jahr ein Sonderausgabenabzug stattfinden. Die Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage) werden von den Steuervorteilen allerdings abgezogen. Wenn die Zulagen höher sind als die Steuervorteile, bekommen Riester-Sparer daher keine Möglichkeit des Sonderausgabenabzuges. Wenn die Zulagen für den Riester-Vertrag nicht so hoch sind gilt: die eigenen Beiträge und zusätzlich die Zulagen für den Riester-Vertrag könnten als Sonderausgaben geltend gemacht werden, also nicht nur die eigenen Beiträge. Wenn der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher als die Zulagen ausfällt, wird die Differenz vom Finanzamt erstattet.

Riester-Rente und die Abgeltungssteuer

Riester Rente Verträge sind grundsätzlich Abgeltungssteuerfrei. So haben Sie beispielsweise auch die Möglichkeit in Riester Rente Fondssparpläne einzuzahlen und eventuelle Kursgewinne Abgeltungssteuerfrei zu vereinnahmen. Bei einem geförderten Riester Rente Fondssparplan können nur maximal 30 % beim Auszahlungszeitpunkt an Sie ausgezahlt werden. Der Rest (mindestens 70 %) muss verrentet werden. Durch eine Sonderregelung müssen die Erträge bei überzahlten Riester Rente Fondssparplänen nur zur Hälfte versteuert werden, wenn der Riester Rente-Vertrag mindestens 12 Jahren Laufzeit gehabt hat und die Auszahlung frühestens mit 60 Jahren stattfindet.

Beitragsgarantie bei Riester-Verträgen

Die meisten werden die Beitragsgarantie bei den Riester-Verträgen eventuell als einen erheblichen Vorteil sehen. Und zum einen ist eine Beitragsgarantie natürlich definitiv ein Vorteil. Übersehen werden könnte allerdings auch, dass dieser Vorteil möglicherweise auch ein Nachteil ist. Denn eine Garantie ist normalerweise nie kostenfrei. Erkauft werden Garantien daher möglicherweise mit schlechteren Gewinnen. Es gibt allerdings auch das eine oder andere Vertragsmodell bei Riester-Verträgen, welche trotz Garantie zu den attraktivsten Riester-Verträgen in Deutschland zählen. Welche das sind, können Sie gerne erfahren. Drücke Sie hierfür bitte auf

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Zulagen bis zu 300 Euro pro Kind sowie eine Grundzulage von bis zu 154 Euro. Keine Abgeltungssteuer und ev. Sonderausgabenabzug sind Zulagen bei der Riester-Rente,

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