Zulagen bei der Riester-Rente

Die Riester-Rente hat wohl vor allem durch die staatlichen Zulagen mehr als 9 Millionen Menschen in Deutschland ermuntert etwas zum Ausgleich der großen Rentenlücke bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu unternehmen

Riester-Rente: Zulagen der Riesterrente

Die Riesterrente wird durch Grundzulagen und Kinderzulagen durch den Staat promotet. Die staatlichen Zulagen und eventuellen Steuervorteile sind an verschiedene Bedingungen des Staates gebunden. Beispielsweise müssen Sie einen Teil Ihres Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen. Die Grundzulage beträgt 154 € und die Kinderzulage 185 € oder sogar 300 €, falls Kinder von Ihnen nach dem 1.1.2008 geboren wurden. Um diese Zulagen voll zu erhalten, müssten Sie 4% Ihres Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Maximal 2100 €. Verheiratete können die zweifache Grundzulage (154 €) erhalten, die dann zu gleichen Teilen auf zwei Riester-Verträge aufgeteilt werden müssen. Sowohl die Grundzulagen, als auch die Kinderzulagen, werden dem Riestervertrag direkt gutgeschrieben. Wenn Sie Ihren Riestervertrag mit 2100 € besparen und beispielsweise 454 € Zulagen erhalten (Grundzulage für den Riestervertrag in Höhe von 154 € und beispielsweise plus 300 € Kinderzulage für ein ab 2008 geborenes Kind); brauchen Sie nur 1646 € in den Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Sparleistung von 2100 € voll zu machen.

Riester-Rente und der Sonderausgabenabzug

Bis maximal 2100 € kann pro Jahr ein Sonderausgabenabzug stattfinden. Die Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage) werden von den Steuervorteilen allerdings abgezogen. Wenn die Zulagen höher sind als die Steuervorteile, bekommen Riester-Sparer daher keine Möglichkeit des Sonderausgabenabzuges. Wenn die Zulagen für den Riester-Vertrag nicht so hoch sind gilt: die eigenen Beiträge und zusätzlich die Zulagen für den Riester-Vertrag könnten als Sonderausgaben geltend gemacht werden, also nicht nur die eigenen Beiträge. Wenn der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher als die Zulagen ausfällt, wird die Differenz vom Finanzamt erstattet.

Riester-Rente und die Abgeltungssteuer

Riester Rente Verträge sind grundsätzlich Abgeltungssteuerfrei. So haben Sie beispielsweise auch die Möglichkeit in Riester Rente Fondssparpläne einzuzahlen und eventuelle Kursgewinne Abgeltungssteuerfrei zu vereinnahmen. Bei Freier-Fondsvermittler.de können Sie Riester Rente Fondssparpläne mit Rabatt erhalten. Außerdem können Sie sich bei Freier-Fondsvermittler.de über die Möglichkeit informieren Riester Rente Fondssparpläne zu überzahlen und dadurch einen Riester Rente Fondssparplan ohne Abgeltungssteuer zu erhalten, bei dem Sie wie bei einem normalen Fondssparplan die Auszahlungssumme voll vereinnahmen können. Bei einem geförderten Riester Rente Fondssparplan können nur maximal 30 % beim Auszahlungszeitpunkt an Sie ausgezahlt werden. Der Rest (mindestens 70 %) muss verrentet werden. Durch eine Sonderregelung müssen die Erträge bei überzahlten Riester Rente Fondssparplänen nur zur Hälfte versteuert werden, wenn der Riester Rente-Vertrag mindestens 12 Jahren Laufzeit gehabt hat und die Auszahlung frühestens mit 60 Jahren stattfindet.

Beitragsgarantie bei Riester-Verträgen

Die meisten werden die Beitragsgarantie bei den Riester-Verträgen eventuell als einen erheblichen Vorteil sehen. Und zum einen ist eine Beitragsgarantie natürlich definitiv ein Vorteil. Übersehen werden könnte allerdings auch, dass dieser Vorteil möglicherweise auch ein Nachteil ist. Denn eine Garantie ist normalerweise nie kostenfrei. Erkauft werden Garantien daher möglicherweise mit schlechteren Gewinnen. Es gibt allerdings auch das eine oder andere Vertragsmodell bei Riester-Verträgen, welche trotz Garantie zu den attraktivsten Riester-Verträgen in Deutschland zählen. Welche das sind, können Sie gerne erfahren. Drücke Sie hierfür bitte auf

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Zulagen bis zu 300 € pro Kind sowie eine Grundzulage von bis zu 154 €. Keine Abgeltungssteuer und ev. Sonderausgabenabzug sind Zulagen bei der Riester-Rente,

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