Vorteil/Nachteil für Riester Rente im Ausland

Wer als Rentner im Ausland seinen Hauptwohnsitz anmeldet, muss die Riester-Förderung zurückzahlen. Von jeder Zahlung der Riester Rente werden dann 15 % abgezogen, solange bis die Zulagen und Steuervorteile komplett zurückgezahlt sind.

Zinserträge aus Zulagen und Steuervorteilen müssen nicht zurückgezahlt werden

Was die Riester Rente möglicherweise dennoch lohnenswert macht, ist die momentane Rechtsprechung, dass alle Zinserträge aus den gezahlten Zulagen oder den Steuervorteilen nicht zurückgezahlt werden müssen. Dadurch könnte sich ein Riester-Vertrag lohnen. Vorausgesetzt, dass der abgeschlossene Riestervertrag im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten nicht entsprechend schlechter abschneidet. Deshalb ist bei einem Vertrag für die Riester Rente sehr darauf zu achten, für welchen Riestervertrag man sich entscheidet.

Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen muss nicht nachteilig sein

Die Rückzahlung von den Zulagen der Riester Rente und verbundenen Steuervorteilen muss allerdings gar nicht nachteilig sein. Warum? Weil mit einem Umzug ins Ausland die Riester Rente in Deutschland nicht mehr besteuert wird.

Zweitwohnsitz in Deutschland: was dann?

Wenn Sie als Rentner in Deutschland einen Zweitwohnsitz haben, müssen die Zulagen und die mit der Riester Rente verbundenen Steuervorteile während der Ansparphase nicht zurückgezahlt werden. Allerdings muss dann die Riester Rente voll versteuert  werden.

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