Vereinfachte Abwicklung der Riester-Rente
Bis Ende 2004 musste jedes Jahr ein Antrag ausgefüllt werden, um die Zulagen für die Riesterrente zu erhalten. Im Jahr 2005 wurde dies sehr vereinfacht, weil seither nur noch ein einmaliger Antrag notwendig ist. Sie können einfach eine automatische Zulagenbeantragung in die Wege bringen, indem beim Antrag für die Riesterrente der Anbieter beauftragt wird, die Zulagen für Sie zu beantragen.
Änderung bei der Zulagenbeantragung wenn ein Kind kommt
Eine Änderung der Zulagen kann dann beantragt werden, wenn Sie ein (weiteres) Kind bekommen. Denn für jedes Kind können Sie seit Anfang 2008 300 Euro Zulagen pro Jahr erhalten. Diese Zulage erhält ein Elternpaar für die Eltern gemeinschaftlich. Bei einem Kind müssen sich die Eltern daher einigen, wer die Zulage für das Kind auf seinen Riestervertrag erhält. Wenn Sie Zulagen für mehrere Kinder erhalten können, können diese Zulagen für die einzelnen Kinder auf einzelne Riester-Verträge aufgeteilt werden. Beispielsweise die Zulage für ein Kind auf den Riester-Vertrag vom Vater und die Zulage für ein anderes Kind auf den Riester-Vertrag von der Mutter. 4% vom Vorjahres-Bruttogehalt müssen in den Riestervertrag eingezahlt werden, um die vollstmögliche Zulage erhalten zu können. Zahlen Sie weniger als 4%, erhalten Sie eine entsprechend geringere Zulage für die Riester-Rente.
Riesterrente bei niedrigem Einkommen, Elternzeit oder Erwerbslosigkeit
Niedriges Einkommen: Wer ein niedriges Einkommen hat kann schon mit einer persönlichen Einzahlung von 60 Euro von der vollen Zulagenhöhe profitieren.
Elternzeit: Wenn Sie als Mutter oder Vater die Elternzeit in Anspruch nehmen, können Sie weiterhin die Grundzulage für die Riester-Rente erhalten, wenn Sie gleichfalls mindestens 60 Euro Eigenleistung einzahlen. In der Elternzeit erwirbt man weiterhin Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Erwerbslosigkeit: Andere nicht erwerbstätige Ehepartner können die Grundzulage in der Regel mit 60 Euro Eigenleistung erhalten (seit 2012). Sofern der nicht erwerbstätige Ehepartner einen eigenen Riestervertrag abgeschlossen hat. Weitere Informationen betreffs der Zulagenberechtigung bei Erwerbslosigkeit finden Sie auf der Seite: Zulagenberechtigte bei der Riester-Rente
Unabhängig davon, welchen Riester-Vertrag Sie abschließen, bleibt die Höhe der Zulagen bei allen Riester-Verträgen gleich. Es gibt allerdings bei den verschiedenen Angeboten dennoch große Unterschiede. Die Gewinne und Risiken sowie die Kosten unterscheiden sich. Garantiert ist allerdings bei allen Riester-Verträgen eine Beitragsgarantie. Wünschen Sie eine unverbindliche Empfehlung für einen Riestervertrag drücken Sie bitte auf
